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   BVerwG, 05.06.1959 - VII C 45.59   

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https://dejure.org/1959,1623
BVerwG, 05.06.1959 - VII C 45.59 (https://dejure.org/1959,1623)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1959 - VII C 45.59 (https://dejure.org/1959,1623)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1959 - VII C 45.59 (https://dejure.org/1959,1623)
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  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1959 - VII C 45.59
    Daß § 2 des - später verlängerten - Preisgesetzes rechtsgültig ist, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 12. November 1958 (BVerfGE 8, 274) festgestellt.

    Um den Zweck des § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Preisbildungsanordnung zu erreichen, war weder die bisherige Gültigkeit des Reichskraftwagentarifes als Rechtsvorschrift, noch eine neue Verkündung seiner Tarifsätze erforderlich (vgl. hierzu die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dem erwähnten Beschluß vom 12. November 1958 [BVerfGE 8, 274 - 302 -] unter Hinweis auf den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in ESVGH 1, 144 [146] = VerwRspr. 4, 540 [542]).

  • BVerwG, 13.12.1956 - I C 36.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1959 - VII C 45.59
    Der I. Senat hat schon im Urteil vom 13. Dezember 1956 (BVerwGE 4, 203) ausgeführt, daß die Vorschriften der §§ 54 und 55 GüKG das Grundrecht der Entfaltung der freien Persönlichkeit (Art. 2 GG) nicht verletzen und daß auch das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art, 13 GG) nicht berührt werde, wenn die Beklagte die Einsichtnahme in andere Unterlagen als Frachtbriefe verlange.

    In dem bereits erwähnten Urteil (BVerwGE 4, 203) ist ausgeführt, daß die Beklagte nicht rechtswidrig handele, wenn sie auf Grund eines Verdachts von ihren Befugnissen Gebrauch mache.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1959 - VII C 45.59
    Abgesehen davon, daß die Ungültigkeit des § 9 nicht auch die Rechtswidrigkeit der übrigen Vorschriften des Gesetzes nach sich ziehen würde, hat der I. Senat die Festsetzung von Höchstzahlen für den Güterfernverkehr in ständiger Rechtsprechung als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen (so BVerwGE 3, 21) und ist bei dieser Auffassung auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 - BVerfGE 7, 377 - verblieben (Urteil vom 18. November 1958 - BVerwG I C 211/212.57 -).
  • BVerwG, 01.12.1955 - I C 81.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1959 - VII C 45.59
    Abgesehen davon, daß die Ungültigkeit des § 9 nicht auch die Rechtswidrigkeit der übrigen Vorschriften des Gesetzes nach sich ziehen würde, hat der I. Senat die Festsetzung von Höchstzahlen für den Güterfernverkehr in ständiger Rechtsprechung als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen (so BVerwGE 3, 21) und ist bei dieser Auffassung auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 - BVerfGE 7, 377 - verblieben (Urteil vom 18. November 1958 - BVerwG I C 211/212.57 -).
  • BVerwG, 07.05.1957 - III C 378.56
    Auszug aus BVerwG, 05.06.1959 - VII C 45.59
    Daß er für die Sicherstellung geordneter Verhältnisse im öffentlichen Verkehr unentbehrlich und daher zulässig ist, hat der I. Senat bereits im Urteil vom 4. Juli 1957 - BVerwG I C 12.57 - (NJW 1957, 1569 = MDR 1957, 632 = DÖV 1958, 634) ausgeführt.
  • BVerwG, 23.05.1958 - VII C 27.57
    Auszug aus BVerwG, 05.06.1959 - VII C 45.59
    Das hat bereits der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29. Oktober 1952 (BGHZ 8, 66 [BGH 29.10.1952 - II ZR 293/51]) mit überzeugenden Gründen nachgewiesen; er hat ausgeführt, daß die Auflockerung des Preisfestsetzungssystems nach der Einleitung des Leitsätzegesetzes dort ihre Grenze habe finden sollen, wo es darauf angekommen sei, die Durchführung von Wirtschaftsprogrammen im öffentlichen Interesse sicherzustellen, und daß hiernach die Festsetzung von Festpreisen für den Güterfernverkehr zulässig gewesen sei, weil auf diesem Sektor der Gefahr von Preisunterbietungen im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Güterfernverkehrs habe begegnet werden müssen (vgl. hierzu auch BVerwGE 7, 54 [BVerwG 23.05.1958 - VII C 27/57] [60]).
  • BGH, 29.10.1952 - II ZR 293/51

    Tarifgebundenheit bei Güterfernverkehr

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1959 - VII C 45.59
    Das hat bereits der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29. Oktober 1952 (BGHZ 8, 66 [BGH 29.10.1952 - II ZR 293/51]) mit überzeugenden Gründen nachgewiesen; er hat ausgeführt, daß die Auflockerung des Preisfestsetzungssystems nach der Einleitung des Leitsätzegesetzes dort ihre Grenze habe finden sollen, wo es darauf angekommen sei, die Durchführung von Wirtschaftsprogrammen im öffentlichen Interesse sicherzustellen, und daß hiernach die Festsetzung von Festpreisen für den Güterfernverkehr zulässig gewesen sei, weil auf diesem Sektor der Gefahr von Preisunterbietungen im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Güterfernverkehrs habe begegnet werden müssen (vgl. hierzu auch BVerwGE 7, 54 [BVerwG 23.05.1958 - VII C 27/57] [60]).
  • BVerwG, 04.07.1957 - I C 12.57
    Auszug aus BVerwG, 05.06.1959 - VII C 45.59
    Daß er für die Sicherstellung geordneter Verhältnisse im öffentlichen Verkehr unentbehrlich und daher zulässig ist, hat der I. Senat bereits im Urteil vom 4. Juli 1957 - BVerwG I C 12.57 - (NJW 1957, 1569 = MDR 1957, 632 = DÖV 1958, 634) ausgeführt.
  • BVerwG, 04.04.1959 - VII B 13.59

    Rücknahme einer Genehmigung für den Möbelfernverkehr - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1959 - VII C 45.59
    Dem hat sich der erkennende Senat schon in den Beschlüssen vom 4. April 1959 - BVerwG VII B 12.59 und BVerwG VII B 13.59 - angeschlossen; er hält hieran fest.
  • BVerwG, 04.04.1959 - VII B 12.59

    Erteilung einer weiteren Güterfernverkehrsgenehmigung - Überschreitung der

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1959 - VII C 45.59
    Dem hat sich der erkennende Senat schon in den Beschlüssen vom 4. April 1959 - BVerwG VII B 12.59 und BVerwG VII B 13.59 - angeschlossen; er hält hieran fest.
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